
10. März 2017
Fördermassnahmen an Privatschulen
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die nützliche Koexistenz von Privatschulen und öffentlichem Bildungswesen.
Dank spezieller Ausrichtung oder spezieller Modelle können Privatschulen individuellere schulische Laufbahnen anbieten als öffentliche Schulen. Damit verleihen sie dem öffentlichen Bildungswesen zusätzliche Impulse und sorgen für Wettbewerb und Angebotsvielfalt. Aus diesem Grund setzt sich die Handelskammer beider Basel auch für die aktive Förderung von Privatschulen ein.
Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler
Zu dieser Förderung gehört auch die Gleichbehandlung von Schülern und Schülerinnen, wenn besonderer Bildungsbedarf besteht. Die Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates hat in diesem Sinne auch dem Vorschlag zugestimmt, dass der Kanton allen Schülern den Zugang zu Angeboten wie Logopädie und Psychomotorik ermöglichen soll. Abgelehnt hat die Kommission hingegen das Förderangebot der Schulischen Heilpädagogik.
Aus Sicht der Handelskammer ist kein Grund ersichtlich, warum dieses Angebot nur Schülern von öffentlichen Schulen vorbehalten bleiben soll. Dies auch im Hinblick darauf, dass die öffentliche Hand bei Nutzung des Privatschulangebotes finanziell entlastet wird.
Anliegen
Aus diesem Grund bittet die Handelskammer beider Basel die Grossrätinnen und Grossräte, dem Bericht der Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates (BKK) nicht zu folgen und das Schulgesetz um den Artikel 133a wie folgt zu ergänzen:
§ 133a. Sonderpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen
1 Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Privatschule besuchen und Aufenthalt im Kanton haben, stellt die Volksschulleitung die Förderangebote Logopädie, Psychomotorik und Schulische Heilpädagogik bereit, einschliesslich der dafür notwendigen Feststellung des Förderbedarfs und der Beratung.
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